Kostenübernahme

Gesetzlich Krankenversicherte (GKV)

Wenn Sie in der GKV versichert sind und einen Termin für ein Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) vereinbaren möchten, melden Sie sich bitte telefonisch oder per Email bei mir. Für den Termin benötigen Sie lediglich Ihre Versichertenkarte. Eine Überweisung eines Arztes ist nicht notwendig. Im Erstgespräch klären wir, ob und welche Art der Behandlung für Sie infrage kommt.


Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Die Erstattungshöhe kann je nach Tarif variieren. Bitte informieren Sie sich daher vorab, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt.

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für eine Therapiestunde à 50 Minuten variieren je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen bei der Ausführung.


Selbstzahler

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Behandlung unabhängig von Ihrer Versicherung privat zu bezahlen. Auch in diesem Fall richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.